Immer mit der Ruhe, Herr Richter. Sie sind nicht der Einzige, der alle Hände voll zu tun hat. Was glauben Sie, mit wie vielen Ermittlungsverfahren ich mich im Moment herumplagen muss. Der Sittenverfall in Larianien ist wahrhaft erschreckend, seit unsere geliebte Majestät, Königin Lysandra, nur noch sporadisch mit ihrem goldenen Stachel für Ordnung sorgt. Und unser Ordnungshüter Marian ist schon mit der Erziehung seines eigenen, missratenen Sprösslings so überfordert, dass er für den Rest der larianischen Bevölkerung keine Zeit mehr hat. Wir müssen sogar gegen einen Drachen ermitteln, wegen Feigheit vor dem Feind. Das stelle man sich mal vor. Da ist ein Drache zu feige, einen sportliche Herausforderung anzunehmen, angeblich ist er zu beschäftigt, und dann stellt sich heraus, der hat mehr als genug Zeit, ja man könnte schon fast sagen Langeweile.

Und wenn das Mädchen im Sekretariat mal wieder die Gerichtssäle doppelt vergeben hat, dann ist das doch nicht meine Schuld. Wahrscheinlich hat sie mal wieder mit diesem Nichtsnutz von Lurker herumgeschäkert, anstatt sich um ihre Arbeit zu kümmern. Dem sollte man wirklich Hausverbot erteilen. Überhaupt ist mir schleierhaft, wie der eine Zulassung als Rechtsanwalt bekommen konnte.

Nun denn, wir wollen nicht noch mehr wertvolle Zeit vergeuden.

Fangen wir also mit der Gemeinschaftsanklage gegen Skydragon, Palahn, Zacharia und Darkmuver wegen Bildung einer legasthenischen Vereinigung, Menschenschmuggels und Behinderung der Justiz, strafbar nach § 007, § Mist² und § 3 Promille des Larianischen Strafgesetzbuches, an. Am 22.10.04 rief Skydragon, der eindeutig der Rädelsführer dieser hinterhältigen Vereinigung ist, dazu auf, sich seiner Sache anzuschließen und ein Machwerk zu verfassen, dessen einziger Zweck das Quälen seiner Leser darstellen sollte. Im Laufe der Zeit schlossen sich die anderen Mitglieder dieser Vereinigung an, ja sie schmuggelten sogar einen Fremdling, den bis dahin unbescholtenen Nergal, über die Larianischen Grenzen, um von seinem besonders bösartigen Wissen zu profitieren. Weiterhin versteckten sie den illegal eingereisten Nergal unter ihren Rechtschreibfehlern, um ihn vor dem Zugriff der Justiz zu schützen. Nachgewiesen durch die sichergestellten Unterlagen dieser Vereinigung, die dem Gericht als Beweisstück a vorliegen. Ich fordere daher, Skydragon, Palahn, Zacharia und Darkmuver wegen Bildung einer legasthenischen Vereinigung, Menschenschmuggels und Behinderung der Justiz, strafbar nach § 007, § Mist² und § 3 Promille des Larianischen Strafgesetzbuches, zu verurteilen.

Weiterhin erhebe ich Anklage gegen Nergal wegen Drückebergerei, Vortäuschung falscher Tatsachen, Unbefugtes Eröffnen eines Threads, Ergreifung des Wortes, ohne von einem Forumsältesten dazu aufgefordert worden zu sein, Bildung einer legasthenischen Vereinigung mit Skydragon, Palahn, Zacharia und Darkmuver, strafbar nach § 00, § falscher 50er, § 4711, § 08/15 und § 007 des Larianischen Strafgesetzbuches. Am 11.02.06 wurde der Angeklagte von den Mitgliedern der besagten Vereinigung dazu überredet, illegal über das gültige Touristenvisum hinaus in Larianien zu verweilen und ihrer gesetzeswidrigen Vereinigung beizutreten, wie durch die Beweisstücke a und b eindeutig bewiesen wird. Während seines illegalen Aufenthaltes hier hat er sich am 08.03.06 erdreistet, ohne Genehmigung des Larianischen Ordnungsamtes einen Thread zu eröffnen, nachgewiesen durch die Aufzeichnungen der Larianischen Polizei, die dem Gericht als Beweisstück c vorliegen, und hat auch mehrfach, z. B. am 16.04.06, sich in wichtige Diskussionen eingemischt, ohne eine Befugnis hierfür zu besitzen, wie die Aufzeichnungen der Überwachungsarbeit der Larianischen Polizei, vorgelegt als Beweisstück d, eindeutig belegen. Am 19.08.06, als er merkte, dass er bereits ins Visier der Larianischen Polizei geraten war, meldete er sich dreist bei der Larianischen Einwanderungsbehörde und beantragte einen Neulingspass. Nachgewiesen durch die dem Gericht als Beweisstück e vorliegenden Anmeldeformulare. Der Angeklagte hat sich beim Verhör durch die dunkelelfische Polizei bereits geständig gezeigt. Ich fordere daher, Nergal wegen Drückebergerei, Vortäuschung falscher Tatsachen, Unbefugtes Eröffnen eines Threads, Ergreifung des Wortes, ohne von einem Forumsältesten dazu aufgefordert worden zu sein, Bildung einer legasthenischen Vereinigung mit Skydragon, Palahn, Zacharia und Darkmuver, strafbar nach § 00, § falscher 50er, § 4711, § 08/15 und § 007 des Larianischen Strafgesetzbuches zu verurteilen.

Wenden wir uns jetzt einem besonders schweren Fall zu. Ein junger Mensch, der bereits jetzt schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Ich erhebe Anklage gegen daedalus wegen Volksverhetzung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, aufrührerischer Umtriebe, Verstoß gegen die Zubettgehzeit Minderjähriger, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Vernachlässigung der Hausaufgaben, Rotzlöffeligkeit und Amtsanmaßung, strafbar nach § Pi, § 00 unsauber hinterlassen, § PiPi, § 21:00 Uhr, § H2O, § 6 Minus, § Tokio Hotel und § (diese Zahl ist wegen ddraigischer Ausmaße nicht ausschreibbar) des Larianischen Jugendgesetzbuches. Bereits seit seiner behördlichen Anmeldung beim Larianischen Standesamt am 25.09.05 fiel dieser junge Mensch immer wieder durch sein schlechtes Benehmen auf. Immer wieder geriet er mit seinen Fäkalausdrücken und unflätigen Kommentaren ins Visier von Jugendamt und Polizei, wie die Beweisstücke a, f und h belegen. Sogar gegen unseren Herrn und Meister Marian, seinen eigenen Vater, hat er bösartigste Kommentare abgegeben, wie Beweisstück g belegt. Er schreckte sogar vor Gewalttätigkeiten gegenüber schwächeren und kleineren Forumsbesuchern nicht zurück, wie durch Beweisstück b nachgewiesen wird. Immer wieder erregte er öffentliches Ärgernis mit Spamthreads, wie die Beweisstücke i und nnachweisen. Überhaupt ist daedalus mehrfach bei dieser gefährlichen und illegalen Sportart des Spammens erwischt worden, wie auch das Beweisstück m, das Protokoll der Larianischen Polizeiwache Mitte, belegt. Sehr deutlich wird das bereits schwer gestörte Verhältnis des jungen Mannes zum Gesetz, wenn man diesen Brief hier liest, in dem er seine bevorzugten Freizeitgestaltungen preisgibt, dem Gericht als Beweisstück j bekannt. Ja, es ist durch intensive Überwachungsarbeit sogar gelungen zu beweisen, dass dieser junge Mann durch schlechten Einfluss bereits aufrührerische Anwandlungen zeigt und des öfteren volksverhetzende Reden gehalten hat, wie die Überwachungsbänder der Larianischen Polizei, dem Gericht als Beweisstücke k, e und o bekannt, zeigen. Am 22.08.06 rief er sich sogar selber zum neuen Führer des Larianischen Staates aus, wie Beweisstück o belegt. Damit einher ging eine Amtsanmaßung, als er einfach den unbescholtenen Hofmagus Ragon zum Staatsanwalt degradieren wollte. Ebenfalls durch Beweisstück o belegt. Fast lächerlich erscheinen neben diesen schwerwiegenden Straftaten seine weiteren Vergehen, wie der Verstoß gegen die Larianische Zubettgehzeit von Minderjährigen, belegt durch Beweisstück l, den Tagebuchaufzeichnungen des Angeklagten. Den verzehr von Alkohol, belegt durch die Studioaufnahmen des Larianischen Senders, vorgelegt als Beweisstücke k, d und p Es verwundert da kaum noch jemanden, das er auch wegen Vernachlässigung seiner Hausaufgaben, nachgewiesen durch die Studioaufnahmen des Larianischen Senders, Beweisstück c, unangenehm aufgefallen ist. Ich beantrage daher, daedalus wegen Volksverhetzung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, aufrührerischer Umtriebe, Verstoß gegen die Zubettgehzeit Minderjähriger, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Vernachlässigung der Hausaufgaben, Rotzlöffeligkeit und Amtsanmaßung, strafbar nach § Pi, § 00 unsauber hinterlassen, § PiPi, § 21:00 Uhr, § H2O, § 6 Minus, § Tokio Hotel und § (diese Zahl ist wegen ddraigischer Ausmaße nicht ausschreibbar) des Larianischen Jugendgesetzbuches zu verurteilen. Verzehr von Alkohol, belegt durch die Studioaufnahmen des Larianischen Senders, vorgelegt als Beweisstücke k, d und p. Es verwundert da kaum noch jemanden, dass er auch wegen Vernachlässigung seiner Hausaufgaben, nachgewiesen durch die Studioaufnahmen des Larianischen Senders, Beweisstück c, unangenehm aufgefallen ist. Ich beantrage daher, daedalus wegen Volksverhetzung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, aufrührerischer Umtriebe, Verstoß gegen die Zubettgehzeit Minderjähriger, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Vernachlässigung der Hausaufgaben, Rotzlöffeligkeit und Amtsanmaßung, strafbar nach § Pi, § 00 unsauber hinterlassen, § PiPi, § 21:00 Uhr, § H2O, § 6 Minus, § Tokio Hotel und § (diese Zahl ist wegen ddraigischer Ausmaße nicht ausschreibbar) des Larianischen Jugendgesetzbuches zu verurteilen.