@Daedalus: Das Bild deiner Schwester ist durchaus, äh ... zufrieden stellend <img src="/ubbthreads/images/graemlins/winkwink.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" />

Und dieses Verfahren betreffend: Gut, dann stellen wir einen Antrag auf sofortige Suspendierung des vorsitzenden Richters vom Dienst. Begründung:

1. Er hat einen Antrag auf Überweisung des hier anhängigen Falles an ein anderes Gericht aufgrund von selbst verschuldeten Verfahrensfehlern eigenmächtig entschieden, statt die nächsthöhere Instanz einzuschalten. Das offenbart entweder mangelnde Rechtskenntnis - oder er hat es vorsätzlich getan, was Rechtsbeugung wäre. Beides zeigt, dass er ungeeignet ist, den Vorsitz in diesem Verfahren zu führen.
2. Er ist meinem Mandanten gegenüber voreingenommen. Das kommt dadurch zum Ausdruck, dass er ihn statt mit seinem Namen wiederholt harabwürdigend mit "Dödilus" oder "Dödi" angeredet hat.
3. Er ist in der Sache befangen. Er hat sich bereits mehrfach negativ über meinen Mandanten geäußert. Das lässt nicht erwarten, dass mein Mandant unter seinem Vorsitz mit einem fairen Verfahren rechnen kann.
4. Er ist in ganz Larianien als aufbrausender Wüterich bekannt und damit charakterlich ungeeignet, den Vorsitz in einem Gerichtsverfahren zu führen.
5. Er ist drogenabhängig, was allein schon ausreichen würde, um ihm den Vorsitz in diesem Verfahren zu entziehen. *Stellt eine Schale mit Alix' Keksen auf den Tisch, deren unwiderstehlicher Duft bald den ganzen Raum erfüllt.*

Wegen der gegenwärtig für Leib und Leben meines Mandanten bestehenden Gefahr durch marodierende Folterknechte ziehen wir die Beschwerde gegen die angeordnete Untersuchungshaft vorläufig zurück.