[color:"orange"]Dann weise ich den Herrn Anwalt darauf hin, dass ein solcher Antrag bei der von ihm so bezeichneten "nächsthöheren Instanz" zu stellen ist. Und zwar bei unserer Unheiligen Verfinsterung Warlock Marian persönlichst. Und zwar mit Zwergenblut auf goldgerahmter Menschenhaut in 3-facher Ausfertigung.[/color]

In Anbetracht der Tatsache, dass Gefahr im Verzug ist (nämlich für Leib und Leben meines Mandanten), genügt sicherlich auch ein formloser Antrag. Mir war so, als würde die nächsthöhere Instanz diese Verhandlung durchaus bereits beobachten ...

[color:"orange"]Gerichtsdiener, entferne er dies dämonische Backwerk von meinem Pult und verbringe es in die Asservatenkammer als Beweisstück A eines bald anhängigen Verfahrens gegen den Anwalt Lurker wegen versuchter Bestechung im Amt.[/color]

In die Asservatenkammer kann das Backwerk gerne, aber als Beweisstück für dieses Verfahren. Ich hatte nicht vor, es an irgendjemanden auszuhändigen. Alles andere ist böswillige Unterstellung <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />

@Tut: Wenn dir an deinem Kettenzeug liegt, solltest du es von mir entfernen. Sonst ist das Behinderung der Verteidigung in einem laufenden Verfahren <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />

@Elgi: Geschätzter Herr Kollege, es gibt durchaus noch andere Beklagte in diesem Verfahren, die sich noch nicht haben anwaltlich vertreten lassen. Es besteht also kein Grund, sich auf die Rolle als Zuschauer zu beschränken, nur weil mein Mandant sich - aus nachvollziehbaren Gründen - für die Vertretung durch meine Wenigkeit entschieden hat.