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im übrigen möchte ich noch einmal darauf hinweisen dass golfen nicht gerade eine rechtfertigung für eine unterbrechung der "verhandlung" ist. das gleiche gilt für sinnlose säufereien! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />


Euer Scheren, diese Insubordination ist nicht zu fassen und sollte drakonischst bestraft werden. Angesichts der Tatsache, daß gegen Pergor noch keine offizielle Anklage erhoben wurde - er wurde bisher nur zu Bußen wegen Mißachtung des Gerichts verdonnert -, stimme ich als unparteiischer Anwalt der Angeklagten dafür, daß auch der niederträchtige Pergor angeklagt wird und sich auf der entsprechenden Bank einfinden muß.

Des Weiteren erstatte ich Anzeige gegen ihn wegen implizierter Rufschädigung - auch wenn er nicht explizit mich angeprangert hat mit seinem Vorwurf der "säufereien" (auf das Wort an sich komme ich gleich zu sprechen), wäre es meiner bescheidenen Meinung nach dennoch angebracht, ihn dahingehend unter Anklage zu stellen.

Last but not least möchte ich noch darauf hinweisen, daß unzulässige Neologismen und intentionale Wortverfälschungen nach § 56 Abs. 4 Satz 2 des oberöwisheimer Stadtgsesetzes, das nach der EU-Richtlinie zur Vereinfachung der internationalen, nationalen, lokalen und persönlichen Justiz - verabschiedet am 29.2.2001 während der jährlichen Kaffeefahrt des EU-Parlaments nach Unteröwisheim - landesweitet wirkt, mit einem Bußgeld von jeweils bis zu 500 Euro belegt werden können. Infolgedessen beantrage ich Bußgeld in maximaler Höhe gegen Pergor wegen des Wörtchens "säufereien".

Falls das scharfe Gericht dem Antrag nachkommt, Pergor ebenfalls auf die Anklagebank mit den anderen Angeklagten zu setzen, weise ich darauf hin, daß seine Rechte aufgrund seines bisherigen Fehlverhaltens dahingehend beschnitten werden sollten, daß er sich keinen eigenen Anwalt aussuchen darf und stattdessen mit dem ehrenhaften Pflichtverteidiger Vorlieb nehmen soll. Ich nehme die 500 Euro schon einmal vorsorglich aus der Gerichtskasse, die mir durch einen weiteren Mandanten ja zustehen.

*nimmt 500 Euro aus der Gerichtskasse*

Neben meiner Aufgabe als Pflichtverteidiger - so denn dies der Fall sein wird - werde ich zudem als privater Nebenkläger in dem Fall der Rufschädigung fungieren. Ich beantrage dafür, als Datum für die Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung ebenfalls den 1. September festzulegen.

Das geforderte Bußgeld kann hingegen als Ausgleich für die Auslagen des Gerichts verwendet werden, die für die Pflichtverteidigung von Pergor anfallen.

*schwirrt wieder von dannen...*


Nigel Powers: "There are only two things I can't stand in this world. People who are intolerant of other people's cultures... and the Dutch!"