Dann weise ich den Herrn Anwalt darauf hin, dass ein solcher Antrag bei der von ihm so bezeichneten "nächsthöheren Instanz" zu stellen ist. Und zwar bei unserer Unheiligen Verfinsterung Warlock Marian persönlichst. Und zwar mit Zwergenblut auf goldgerahmter Menschenhaut in 3-facher Ausfertigung.
Da kann der Herr Anwalt seine 5 Begründungspunkte dann nochmal wiederholen. Viel Spass dabei....
Ah, endlich mal einer, der die Form förmlich in der ihr angemessenen Form wahrt, weshalb es ja schließlich Form heißt. Äh, ja.
In Anbetracht der Tatsache, dass Gefahr im Verzug ist (nämlich für Leib und Leben meines Mandanten), genügt sicherlich auch ein formloser Antrag. Mir war so, als würde die nächsthöhere Instanz diese Verhandlung durchaus bereits beobachten ...
Ah, endlich mal wieder einer, der glaubt, sich an keine Form halten zu müssen. Schön. Werter Tut, würdet Ihr dem Herrn bitte auch ein paar Ketten umlegen? Ich erkenne ihm hiermit jegliche Amtsgewalt in diesem Gewichtssaal ab. Für den Anfang...
Aber kommen wir zum Stein des Anstoßes selbst...
Und dieses Verfahren betreffend: Gut, dann stellen wir einen Antrag auf sofortige Suspendierung des vorsitzenden Richters vom Dienst. Begründung:
1. Er hat einen Antrag auf Überweisung des hier anhängigen Falles an ein anderes Gericht aufgrund von selbst verschuldeten Verfahrensfehlern eigenmächtig entschieden, statt die nächsthöhere Instanz einzuschalten. Das offenbart entweder mangelnde Rechtskenntnis - oder er hat es vorsätzlich getan, was Rechtsbeugung wäre. Beides zeigt, dass er ungeeignet ist, den Vorsitz in diesem Verfahren zu führen.
2. Er ist meinem Mandanten gegenüber voreingenommen. Das kommt dadurch zum Ausdruck, dass er ihn statt mit seinem Namen wiederholt harabwürdigend mit "Dödilus" oder "Dödi" angeredet hat.
3. Er ist in der Sache befangen. Er hat sich bereits mehrfach negativ über meinen Mandanten geäußert. Das lässt nicht erwarten, dass mein Mandant unter seinem Vorsitz mit einem fairen Verfahren rechnen kann.
4. Er ist in ganz Larianien als aufbrausender Wüterich bekannt und damit charakterlich ungeeignet, den Vorsitz in einem Gerichtsverfahren zu führen.
5. Er ist drogenabhängig, was allein schon ausreichen würde, um ihm den Vorsitz in diesem Verfahren zu entziehen. *Stellt eine Schale mit Alix' Keksen auf den Tisch, deren unwiderstehlicher Duft bald den ganzen Raum erfüllt.*
1. Als Richter in Vertretung nächsthöherer Instanzen, also äh... mir, ist die Vorgehensweise völlig legitim. Der Einwand ist daher gegenstandslos.
2. Nun, WIR sind im Gegensatz dazu völlig überzeugt, daß die Wahl der Mittel der Schwere des Verbrechens und der damit verbundenen psychischen Belastung durchaus angemessen ist.
3. Das ist ja eben das Schöne dara... äh, ich meine, das kann ich so nicht bestätigen. Siehe Begründung Punkt 2.
4. Nun, ich bin der Überzeugung, daß eben diese Vorzüge unseren Drachen als Richter gradezu prädestinieren. Nur das kann sicherstellen, daß eine Verhandlung in dem angemessenen Chaos end... äh... der angemessenen Ordnung durchgeführt wird.
5. Gut, das wird als verfahrenserschwerender Punkt zur Kenntnis genommen. Gerichtsdiener, Ihr sorgt jetzt bei Eurem Leben dafür, daß der Keksnachschub bis zum Verfahrensende für das hohe Gewicht gewährleistet ist. Die Kosten dafür übernimmt im Falle der Verurteilung der Angeklagte. Und da das sehr wahrscheinlich ist, brauchen wir auch keine anderen Fälle einzukalkulieren.