hm... also gut:

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Ich muß dir wohl hoffentlich nicht beibringen, wie man richtig zitiert:


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*nimmt schon mal großzügig 5000 Euro aus der Gerichtskasse für grob geschätzte 10 Mandanten und geht ein Bierchen tr... ähhh... in sein Büro, um sich gewissenhaft vorzubereiten*


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1. Es gab keine "Säuferei", weil das kein Wort ist. Deswegen übrigens die Bußgeld-Forderung wegen "unzulässige[n] Neologismen und intentionale[n] Wortverfälschungen".


Ich würde es nicht als Neologismus bezeichnen sondern eher als eine durch ""Unwissenheit"" hervorgetretene Verfäschung des genauen Wortlauts. Insofern weise ich diesen Anklagepunkt vehement zurück! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />

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3. Selbst wenn es eine Sauferei gegeben hätte, wäre noch - von dir - zu beweisen, daß es eine sinnlose Sauferei gewesen wäre. Und das stelle ich mir sehr schwierig vor.


Damit implizierst du dass es Saufereien gibt, die sinnvoll sind.