Ich würde es nicht als Neologismus bezeichnen sondern eher als eine durch ""Unwissenheit"" hervorgetretene Verfäschung des genauen Wortlauts. Insofern weise ich diesen Anklagepunkt vehement zurück! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />
Der Anklagepunkt beruht auch auf dem Gesetz gegen unzulässige Neologismen und intentionale Wortverfälschungen. Selbstverständlich steht es dir frei, dies von dir zu weisen; mal schauen, was das rohe Gericht dazu zu sagen hat.
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Damit implizierst du dass es Saufereien gibt, die sinnvoll sind.
Aber selbstverständlich! Und ich stimme buad in seiner Forderung nach Schutzhaft zu... sonst tun sich langsam aber sicher mehr und gewichtigere Anklagepunkte auf, die ich als dein Pflichtverteidiger kaum entkräften kann. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/exclamation.gif" alt="" />
Nigel Powers: "There are only two things I can't stand in this world. People who are intolerant of other people's cultures... and the Dutch!"