Ich muß dir wohl hoffentlich nicht beibringen, wie man richtig zitiert:
*nimmt schon mal großzügig 5000 Euro aus der Gerichtskasse für grob geschätzte 10 Mandanten und geht ein Bierchen tr... ähhh... in sein Büro, um sich gewissenhaft vorzubereiten*
Und deine Interpretation der Worte des schnorrenden Gewichts willst du wohl nicht mir vorwerfen...
Abgesehen davon, sagte ich, daß es keine "sinnlosen Säufereien" gab. Bevor du weiterhin meinen Ruf als tadellosen Anwalt beschmutzt, werde ich dir das mal erläutern:
1. Es gab keine "Säuferei", weil das kein Wort ist. Deswegen übrigens die Bußgeld-Forderung wegen "unzulässige[n] Neologismen und intentionale[n] Wortverfälschungen".
2. Es gab auch keine "Sauferei", zumindest nicht nach der internationalen Definition, die im Rahmen der 235. Alkoholikerkonferenz 1983 in der Malteser Eckkneipe "Zum gähnenden Specht" festgelegt wurde.
3. Selbst wenn es eine Sauferei gegeben hätte, wäre noch - von dir - zu beweisen, daß es eine sinnlose Sauferei gewesen wäre. Und das stelle ich mir sehr schwierig vor.
Und nun bereite ich mich weiter vor... ich habe hier einen Fall zu gewinnen!