*betritt gemächlich den Gerichtssaal und schaut sich in dem schon wieder herrschenden Chaos um*

Was tut dieser nachlässige Gerichtsdiener eigentlich für unsere Steuergelder? Hier sieht es ja aus wie in einem Drachenhort und nicht wie in einem Gerichtssaal.

Was steht denn heute an? *schaut auf ihre Notizen* Ah ja! Euer Ehren, ich fürchte, den Antrag, Rechtsanwalt Lurker die Zulassung zu entziehen muss ich entschieden ablehnen. Bei dem ihm vorgeworfenen Verbrechen handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Und wie unsere Ermittlungen ergeben haben, handelte es sich auch nicht einmal um Menschenhandel und Förderung der Prostitution, sondern um ein völlig zulässiges Larianisches-Naturalien-Währungsmittel. Die junge Dame bot ihre Dienste höchst freiwillig an. Wenn Ihr wünscht, könnt Ihr sie gerne selber fragen. Sie arbeitet zurzeit als stellvertretende Geschäftsführerin in der Blutbank. Außerdem, die Gerichtskasse verkraftet es einfach nicht, wenn alle Fälle an den Herrn Rechtsanwalt Elgi gehen. Und ich garantiere dafür, dass sich der Kollege Lurker fortan zurückhaltend und gesittet benehmen wird. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/evilgrin1.gif" alt="" />

Leider kann auch der Anklage von Herrn Rechtsanwalt Elgi gegen den Herrn Pergor wegen Rufmords nicht stattgegeben werden. Ein solches Vergehen konnte nicht stichhaltig nachgewiesen werden. Aber dieses Thema sollten wir nicht weiter vertiefen. *murmelt leise vor sich hin* Ansonsten verlieren wir noch unseren einzigen Pflichtverteidiger, wegen Trunkenheit im Amt, Bestechlichkeit und Unterschlagung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/ouch.gif" alt="" />

Allerdings klage ich Herrn Pergor wegen Behinderung der Justiz und Erregung öffentlichen Ärgernisses an, strafbar nach § 3 Promille und § 00 unsauber hinterlassen des Larianischen Gesetzbuches. Die Beweise hierfür können dem Gerichtsprotokoll entnommen werden.

Außerdem fordere ich das hohe Gericht auf, festzustellen, dass Herr Alrik Fassbauer nicht mehr zurechnungsfähig ist, und seine Entmündigung anzuordnen. Da Herr Fassbauer eine Gefahr für sich selber und andere darstellt, beantrage ich weiter, Herrn Fassbauer in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen. Als geeignete Einrichtung hierfür würde ich dem hohen Gericht das Psychatrische Institut für Sucht- und Geisteskrankheiten, im Volksmund auch Blutbank genannt, vorschlagen.