Also normalerweise wenn Angeklagte sich schuldig bekennen erhoffen sie sich aufgrund ihrer Einsicht und Reue ein mildes Urteil des gnädigen hohen Gerichtes.

Ich würde einen Lizenzentzug des Pflichtverteidigers vorschlagen... und die Verhandlung aussetzen bis ein neuer mit mehr Pflichtbewußtsein gefunden wurde. Oder bis die Angeklagten alle einen Verteidiger haben. Was zuerst eintritt.

Sollte es länger dauern könnte man die Angeklagten auch einbalsamieren. Unsere hochgeehrte Staatsanwältin hat in solchen Dingen bereits erfahrung.

*verschwindet wieder in der Folterkammer um an der ultimativen verkettungs Kette weiter zu arbeiten*