Kannst Du, natürlich. Alle relevanten Dokumente zur larianischen Rechtsprechung sind für Beschuldigte und deren Rechtsbeistände auf obligatorischen Antrag direkt bei unserer Unheiligen Verfinsterung Warlöckchen Marian einzusehen.
Es sei jedoch anzumerken, dass diese Einsicht bisher nur sehr selten verlangt wurde und man anschliessend von den Antragstellern hier nie wieder etwas gehört oder gesehen hat....