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... um vorinstallierte PoIs handelte hatten sie wahrscheinlich auch entsprechende Namen.


Klar. Wenn da steht "A7 / Km 52.4 / RADARFALLE !" ist das schon ziemlich dämlich, sei es vom Nutzer eingetragen oder vom Hersteller vorprogrammiert.

Aber sowas kann man ja ändern in "A7 / Km 52.4 / MICROWELLENSPARGEL !" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" />

Ich bin im übrigen der Ansicht, das Geräte, die laut StVO in Deutschland nicht betrieben werden dürfen, vom Hersteller oder Händler entsprechend gekennzeichnet sein müssen. So sollte meines Wissens die aktuelle Rechtslage aussehen.

Verkauft nun jemand dieses Gerät mit vorprogrammierten Radar-POIs und weist den Käufer nicht ausdrücklich darauf hin oder es steht wenigstens auf der Verpackung, müsste der Käufer im Falle des "Erwischtwerdens" den Händler verklagen können, Wandlung verlangen, Demontagekostenerstattung, etc..... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/think.gif" alt="" />

Und Rei hat in gewisser Weise recht. Fahr z.B. mal die B4 von Braunschweig nach Lüneburg. Ständiger Wechsel zwischen Tempo 70 und 100 km/h. Wenn man die Strecke öfter fährt, weiss man wo die "kritischen" 70er-Stellen mit Blitzkasten kommen.

Fährt man die Strecke aber zum ersten Mal, kann man die 70er-Schilder schnell übersehen, weil sie z.T. wirklich dämlich platziert sind. So ist es mir da mal passiert - ich habe das Schild wirklich nicht gesehen. Das da nur 70 erlaubt ist, habe ich erst gemerkt, als es blitzte. Noch dazu auf kilometerlanger schnurgerader und übersichtlicher Strecke. Reine Abzockerei.