Ich möchte an dieser Stelle nochmal mit Nachdruck darauf hinweisen, daß Barbarenweitwurf außerhalb eng gefaßter Wettbewerbsbedingungen strengstens untersagt ist - schon allein aus überlebenswichtigem Eigeninteresse.
Bei Zuwiderhandlung kommen (wahrscheinlich) jedwede Fragen an Euren Arzt oder Apotheker zu spät (weitaus zu spät!).
Im Falle von Unklarheiten sind selbige daher besser schon im Vorhinein an Prof. Dr. jur. L.S.D. Lurker oder einen anderen Rechtsbeistand Eurer Wahl zu richten.
Ragon, der Magier