Ich bin mir sicher, daß ein findiger Anwalt das in (versuchten) Totschlag, fahrlässige Tötung oder sonstwas ummünzen kann.

Ungeachtet dessen würde ich folgende Strafe vorschlagen: Zuerst wirft man den Täter von einer Autobahnbrücke.... und dann wirft man die Tatwaffe, also den Holzblock, den Gullidecke oder was auch immer, von AB-Brücke auf den Täter. Wenn das nicht reicht, soll einfach der AB-Verkehr den Rest regeln.


Nigel Powers: "There are only two things I can't stand in this world. People who are intolerant of other people's cultures... and the Dutch!"