Ob das Urteil auf Mord oder Tulpenzertreten lautet ist m.M.n. relativ unerheblich, solange das Strafmaß eher gering ausfällt. Und wer versucht, mit kiloschweren Gegenständen fahrende Autos zu treffen, dem kann ohne weiteres eine volle Tötungsabsicht unterstellt werden.

Wie Elgi schon sagte: Es wird ja nicht einmal das genutzt, was das Gesetz tatsächlich hergibt, um ein wirklich abschreckendes Urteil zu sprechen.