Originally Posted by Ddraigfyre
Wo ist der Unterschied zu einer aus dem Internet besorgten Kopie ?


Im Endeffekt gibt's keinen, aber ändert sich die Rechtslage nicht, wenn ein TV-Sender die Rechte für einen Film erwirbt? Einen DVD-Rekorder beispielsweise darf man ja durchaus besitzen und verwenden. Wenn so ein Film, der beispielsweise im Kino lief, dann an einen TV-Sender veräußert wird, bzw. diesem Sender das Ausstrahlen gestattet wird, fließt dies doch sicher in die Rechnung mit ein, oder? Ich kenne mich da jetzt nicht allzu gut aus, aber für Korinthen kackende Rechtsverdreher ist das doch durchaus als Unterschied anzusehen, da in dem Moment dieser Film in gewisser Weise "frei" gegeben wird.
Der Erwerb von digitalen Medien bedeutet ja auch nicht, dass man damit machen kann, was man will. Wenn ich mir eine CD kaufen, dann erwerbe ich das Recht, diese Musik von dieser CD zu hören. Wenn eine CD einen Kopierschutz beinhaltet, darf ich diesen ja auch nicht umgehen, um die Daten beispielsweise auf meinen CD packen zu können (dafür haben die dann ja einen integrierten Player auf der CD). Ich weiß... das ist ein Umstand, auf den jeder normale Mensch pfeift. Aber es ist eben so. Und der unterschied wäre eben, dass die Beschaffung aus dem Internet eine illegale, das Aufnehmen aus dem TV hingegen eine legale Maßnahme wäre. Auch wenn letztendlich beides auf das selbe hinaus läuft.