Wer AGBs lesen kann, ist klar im Vorteil:
"Besondere Bedingungen für Lieferungen in die Bundesrepublik Deutschland
Soweit die Einfuhr der Lieferung in die Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG erfolgt, erteilen Sie dieser im Rahmen von § 5 des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) i.V.m. §§ 237, 238 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex (ZKDVO) die Ermächtigung, die Einfuhr in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung vorzunehmen. Bei einem Warenwert bis EUR 22.00 ist die Einfuhr nach § 1 der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung (EUStBVO) i.V.m. Art. 27 der Verordnung EWG 918/83 von Einfuhrabgaben befreit.
Soweit die Einfuhr der Lieferung in die Bundesrepublik Deutschland nicht durch die Deutsche Post AG erfolgen sollte, erteilen Sie dakora e-commerce AG im Sinne von Art. 201 i.V.m. Art. 5 des Zollkodexes (ZK) die Ermächtigung, die Einfuhr in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung vorzunehmen und die dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben. Bei einem Warenwert bis EUR 22.00 ist die Einfuhr nach § 1 der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung (EUStBVO) i.V.m. Art. 27 der Verordnung EWG 918/83 von Einfuhrabgaben befreit."