Na, ne, das ist schon ein Unterschied mMn. Ob man dem Opfer generell eine Mitschuld zuschiebt - wie in den genannten Beispielen - oder ob man lediglich eine (skurrile) Erklärung für die "Unschuld" des Täters sucht, ist schon ein entscheidender Unterschied. Es wäre z.B. vergleichbar mit der Argumentation im Falle der Feuereröffnung auf die Hochzeitsgesellschaft, dass der Knopf für Mikrofon und Lautsprecher so schlecht von dem Abzug für die Bordkanone zu unterscheiden sei, und eigentlich habe man ja die Gesellschaft auffordern wollen, die Straße zu räumen, hätte aber wohl den falschen Knopf erwischt...

Interessant ist, dass die Gerichte ein dermaßen abwegige Argumentation überhaupt anerkennen. Eigentlich sollte man erwarten dürfen, dass der Richter die Anwälte der Täterin kurzerhand wegen Veralberung des Gerichtes hinauswirft...