Selbst wenn eine Verwechslungsgefahr best�nde, m�sste ein Polizist wissen, dass er zwei Waffen am G�rtel hat, die er nicht verwechseln *darf*. Und wenn jemand, der schon Handschellen tr�gt, vom R�cksitz eines Autos aus gegen die Scheibe schl�gt, muss man eben genau hinsehen, bevor man abdr�ckt. Der Mann sollte nur "ruhig gestellt" werden; es bestand keine Gefahr f�r Leib oder Leben der Polizistin. Wer in so einer Situation die Dienstwaffe nicht nur zieht, sondern auch abdr�ckt, ist f�r den Polizeidienst v�llig ungeeignet.

Und wenn die Verwechslungsgefahr so gro� w�re, dass so was jedem Polizisten passieren k�nnte, w�re es trotzdem Aufgabe der Polizeibeh�rden, das Risiko einer Verwechslung zu minimieren, etwa indem die Waffen nach Dienstvorschrift an ganz unterschiedlichen Stellen getragen werden (der Taser am Bein oder was auch immer). Verwechslungen dem Hersteller anzulasten, ist ein Versuch, das eigene Versagen anderen zuzuschieben. Wenn das Risiko einer Verwechslung trotz aller (m�glichen, aber vielleicht nicht getroffenen) Vorsichtsma�nahmen von Seiten der Beh�rden so gro� w�re, dann h�tten die Taser eben nicht angeschafft werden d�rfen.