Selbst wenn eine Verwechslungsgefahr bestünde, müsste ein Polizist wissen, dass er zwei Waffen am Gürtel hat, die er nicht verwechseln *darf*. Und wenn jemand, der schon Handschellen trägt, vom Rücksitz eines Autos aus gegen die Scheibe schlägt, muss man eben genau hinsehen, bevor man abdrückt. Der Mann sollte nur "ruhig gestellt" werden; es bestand keine Gefahr für Leib oder Leben der Polizistin. Wer in so einer Situation die Dienstwaffe nicht nur zieht, sondern auch abdrückt, ist für den Polizeidienst völlig ungeeignet.

Und wenn die Verwechslungsgefahr so groß wäre, dass so was jedem Polizisten passieren könnte, wäre es trotzdem Aufgabe der Polizeibehörden, das Risiko einer Verwechslung zu minimieren, etwa indem die Waffen nach Dienstvorschrift an ganz unterschiedlichen Stellen getragen werden (der Taser am Bein oder was auch immer). Verwechslungen dem Hersteller anzulasten, ist ein Versuch, das eigene Versagen anderen zuzuschieben. Wenn das Risiko einer Verwechslung trotz aller (möglichen, aber vielleicht nicht getroffenen) Vorsichtsmaßnahmen von Seiten der Behörden so groß wäre, dann hätten die Taser eben nicht angeschafft werden dürfen.