Das eigentlich Interessante dürfte erst jetzt folgen... denn mit Sicherheit wird der Angeklagte in Berufung gehen. Und dann wird die Frage gestellt werden, ob die lebenslange Haftstrafe wegen Mordes wirklich angebracht ist - ich vermute, daß das in der höchsten Instanz aufgehoben werden wird. Denn der Täter ist und war schon scheinbar ein äußerst aggressiver Zeitgenosse... doch es gab wohl keinen "richtigen" Grund für einen sog. Ehrenmord, der durch seine Planung und Kaltblütigkeit das Mordurteil stützen würde. Insofern würde ich mich nicht wundern, wenn am Ende nur so etwas wie Totschlag im Affekt oder sowas herauskommt. Denn die Richter haben das Motiv als auf unterster sittlicher Stufe stehend kategorisiert - was Mord bedeutet. Wenn die Verteidiger das ankreiden können, kommt der Typ mit einer geringeren Haftstrafe davon...


Nigel Powers: "There are only two things I can't stand in this world. People who are intolerant of other people's cultures... and the Dutch!"