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Keine Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger

Hartz-IV-Empfänger können nicht von der staatlichen Abwrackprämie für Altautos profitieren. Der Betrag von 2500 Euro wird auf ihre Grundsicherung angerechnet. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zu einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die "Lausitzer Rundschau" berichtet.

Demnach handelt es sich bei der staatlichen Prämie um eine "Einnahme in Geldeswert", die als Einkommen zu berücksichtigen sei. Das gelte auch, wenn die Abwrackpämie an den Verkäufer des Neuwagens abgetreten sei.

Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts gilt für Hartz-IV-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7500 Euro als angemessen. Bestimmte Hersteller wie Dacia bieten Kleinwagen zu diesem Preis an. Unter Einschluss der Abwrackprämie wären für den Kunden nur etwa 5000 Euro für das Neufahrzeug fällig. Hartz-IV-Empfängern würde die Differenz aber vom Regelsatz abgezogen werden.

Die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katrin Kunert, kritisierte diese Praxis als "unglaublichen Vorgang". Es sei unfassbar, dass Langzeitarbeitslose vom Konjunkturpaket ausgenommen würden. "Gerade diesen Menschen, von denen gefordert wird, dass sie immer mobil sein sollen, müsste die Umweltprämie zustehen". Die Bundesregierung sei aufgefordert, dies umgehend zu korrigieren, sagte Kunert.

Auch der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi, kritisiert die Bundesregierung. "Wer Hartz IV-Empfangenden die Abwrackprämie vom Regelsatz abziehen will, hat jeglichen Blick für die soziale Realität im Lande verloren", so Gysi. Der Vorsitzende der Linkspartei fordert daher Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Steinmeier auf, diese Regelung zu korrigieren.


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Kurz gesagt: Ein HartzIV-Empfänger, der für 5000,- EUR ein Auto kaufen könnte, muss 7500,- EUR dafür ausgeben, weil ihm der Staat die Abwrackprämie verweigert. Ein besseres Beispiel dafür, von was für komplett inkompetenten Schwachköpfen dieses Land regiert wird, kann es kaum noch geben.