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Ermittlungen gegen Vater von Tim K.

Im Fall des Amokläufers von Winnenden plant die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen dessen Vater. Das verlautete aus Ermittlerkreisen in Stuttgart.

Dem Hobby-Schützen droht eine empfindliche Geldstrafe, weil er die auf ihn zugelassene Tatwaffe, eine Pistole, in seinem Schlafzimmer aufbewahrt hatte, anstatt sie in einem speziellen Waffentresor zu verschließen. Sollte die Polizei zudem nachweisen können, dass der Mann von einer psychischen Erkrankung seines Sohnes wusste, und die Waffe gleichwohl nicht weggeschlossen hatte, müsste er sich zudem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Offenbar vor diesem Hintergrund hatten die Eltern von Tim K. am Wochenende über ihren Anwalt erklärt, dass ihr Sohn "nie in psychotherapeutischer Behandlung gewesen und deswegen auch nie in einer entsprechenden Klinik behandelt worden" sei.

Staatsanwaltschaft und Polizei bekräftigten daraufhin noch einmal, dass Tim K. nach ihren Ermittlungen von April 2008 bis September 2008 im Klinikum am Weissenhof in Weinsberg "mehrmals vorstellig" geworden sei. Nach Angaben des ärztlichen Direktors der Klinik wurde der Jugendliche dort mehreren Tests unterzogen und ihm eine weiterführende Behandlung an der Klinik in Winnenden empfohlen. ... AFP


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Falls das so den Tatsachen entspricht, ist es schon lächerlich, für den Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften nur ein Bußgeld zu verhängen - in Anbetracht der Folgen dieser "Nachlässigkeit". Normalerweise sind Sportschützen verpflichtet, Waffen und Munition getrennt in speziellen Waffentresoren zu lagern und den Schlüssel dafür möglichst schwer zugänglich zu verwahren. Mein Vater lagert das Zeug zudem noch in einem Kellerraum mit Stahltür und Spezialschloss.

Durch die Schluderei des Vaters von Tim K. sind etliche Menschen getötet worden und weitere wurden verletzt. Das nur mit einem "Bußgeld" ahnden zu wollen, zeigt mal wieder die Menschenverachtung der deutschen Kaiserreichs-Justiz.

Und dass der Mann zudem von den psychischen Störungen seines Sohnes Kenntniss hatte, scheint offenkundig - ebenso wie seine Gleichgültigkeit gegenüber dieses "Problems", denn sonst hätte er seinen Sohn ja wie empfohlen in psychatrische Behandlung gegeben. Das einzig angemessene Urteil kann nur auf eine mehrjährige Haftstrafe wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und Körperverletzung lauten und lebenslanger Entzug der Waffenbesitzkarte. Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht der Opfer und ihrer Angehörigen.