Ralf, da ging es nicht um eine Wohnung, sondern um Miete für Gewerberäume, die sie sich mit der Vermieterin geteilt hat. Insofern noch viel schlimmer, weil sie als Selbstständige dann plötzlich ihre Existenzgrundlage los wäre.

Natürlich kann eine Kündigung mit dieser Begründung vor Gericht keinen Erfolg haben. Und sicher wird die Frau auch mit dieser Vermieterin künftig nichts mehr zu tun haben wollen. Aber find mal in Hamburg ein paar bezahlbare Gewerberäume in so günstiger Lage wie in St. Georg.