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Streit um blanke Busen und Betrunkene
München (dpa) - Blanke Busen im Bierzelt und volltrunkene Wiesn-Besucher sollen für Profi-Fotografen tabu sein: Kurz vor dem Start des Münchner Oktoberfestes an diesem Samstag ist ein Streit um Beschränkungen bei der Bildberichterstattung auf dem größten Volksfestes der Welt entbrannt.
Der Bayerische Journalistenverband (BJV) kritisierte "Vorzensurbedingungen". Die Veranstalter wollten kein Abbild der Realität in den Medien finden und griffen massiv in die Bildberichterstattung ein. "Das Oktoberfest ist nicht nur heile Welt", erklärte der BJV-Vorsitzende Wolfgang Stöckel. Die Pressestelle des Hofbräuhauses und Hofbräuzeltes lasse sich bei der Akkreditierung per Unterschrift zusichern, dass weder Betrunkene noch nackte Busen abgelichtet würden. Meist würden Fotografen im Zelt von Sicherheitskräften oder von einem Mitarbeiter der Presseabteilung begleitet. Auch andere Zeltbetreiber versuchten zunehmend, in diese Richtung Einfluss zu nehmen. Der Horbräu-Sprecher Stefan Hempl wies die Vorwürfe zurück. Es gehe darum, volltrunkene Menschen zu schützen, die ihre Persönlichkeitsrechte nicht mehr selbst wahrnehmen könnten. Sich öffentlich zu entblößen sei verboten. "Sie dürfen sich auch nicht auf der Straße ausziehen - das ist sittenwidrig." Der Wirt habe das Hausrecht und müsse auf die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen achten. "Das Hausrecht sieht auch vor, der Presse das Fotografieren aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, der Sittlichkeit oder des Jugendschutzes zu verbieten", sagte Hempl.
In dem seit längerem verwendeten Akkreditierungsformular heißt es, bei Foto- und Dreharbeiten im Hofbräu-Festzelt seien die Persönlichkeitsrechte der Gäste zu wahren. "Aufnahmen von unter Alkohol stehenden Personen, einzeln oder in Gruppen, sind grundsätzlich nicht gestattet." Und: "Aufnahmen von Personen in unangemessener oder unvollständiger Kleidung sind verboten." BJV-Geschäftsführerin Frauke Ancker sagte hingegen, es gehe darum, eine Berichterstattung über Auswüchse des Oktoberfestes zu unterbinden. Das Recht auf uneingeschränkte Berichterstattung werde auf dem Altar des Kommerzes geopfert, warnte der BJV weiter.
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"Aufnahmen von unter Alkohol stehenden Personen, einzeln oder in Gruppen, sind grundsätzlich nicht gestattet."
Auf dem OKTOBERFEST ??!! Also kurz gesagt: Fotografieren KOMPLETT verboten.
Sehr anständig von den Veranstaltern, so auf die Persönlichkeitsrechte der Gäste Rücksicht zu nehmen. Es macht zwar keinen wirklichen Unterschied, ob die Leute dort sich besoffen vor ein paar tausend Menschen zum Affen machen, oder vor einigen hunderttausend Menschen über die Zeitung, aber dennoch: Sehr anständig.
Wenn da bloß nicht dieses lästige Grundgesetz immer wäre ...