Originally Posted by Namara
Originally Posted by Ddraigfyre

Nicht mal den F�hrerschein hat man ihr abgenommen

Das ist etwas, was ich �berhaupt nicht begreife.

Tja, das ging uns genauso.

�ber die l�cherlichen 100 Stunden Sozialdienst kann man denken, was man will, aber warum darf die weiter Auto fahren? Wenn ich bei Rot �ber die Ampel brettern w�rde oder mit stark �berh�hter Geschwindigkeit �ber die Autobahn pfeffere, dann ist der Lappen weg - selbst wenn NICHTS passiert.

Das M�del bringt einen Menschen um und bekommt 7 Punkte in Flensburg.

Das mit der Probezeit stimmt zwar generell, aber ein Verkehrsdelikt bedeutet dann nicht automatisch F�hrerscheinentzug - es sei denn, das Delikt selbst w�rde generell (also laut Paragraph Blabla) einen F�hrerscheinentzug zur Folge haben. Offenbar war der Tod eines Menschen aber f�r unsere Justiz noch nicht schwerwiegend genug daf�r. Zur "Strafe" muss sie lediglich halt 6 Monate regelm��ig zu dieser verkehrspsychologsichen Schulung gehen und die Probezeit wird von 2 auf 4 Jahre verl�ngert, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Danach kann sie wieder Leute totfahren, aber dann wenigstens nach Erwachsenenstrafrecht.

Fassungslosigkeit. Und nochmal der dringende Wunsch, das Jugendstrafrecht generell deutlich zu versch�rfen und bei 18 Jahren enden zu lassen.

PS: Der �222 (Fahrl�ssige T�tung) sieht normalerweise (zumindest nach Erwachsenenstrafrecht) eine Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Bei einem Verkehrsdelikt ist dann auch der Lappen weg. Warum der hier nicht zur Anwendung gekommen ist, wei� wohl nur die Staatsanwaltschaft.

Last edited by Ddraigfyre; 02/10/09 09:52 PM.