Originally Posted by buad
Ah, ne, also das wäre dann wohl doch ein wenig sehr zu viel verlangt! Klar darf es einen interessieren, wie ein Bauwerk - gleich welcher Machart - in der Umgebung aussieht! Und ganz sicher sollte man auch das Recht und die Möglichkeit haben, bei Nichtgefallen dagegen Einspruch zu erheben! Wenn der Einspruch gut, ausreichend und sachlich begründet ist, sollte es sogar möglich sein, ihn zu berücksichtigen!

Ne, finde ich nicht. Baurechtliche Bedenken, OK. Extreme sittliche Störung, OK (ein riesiger, realistischer Penisturm vielleicht). Aber "Nichtgefallen"? Damit kann ich persönlich überhaupt nichts anfangen (übrigens auch in anderen Bau-Streitfällen). Und da von Trasza bisher nur eben dieses letzte Argument vorgebracht wurde, halte ich das für nicht ausreichend. Ergo: Das Nichtgefallen des Minaretts ist nicht ausschlaggebend.


Nigel Powers: "There are only two things I can't stand in this world. People who are intolerant of other people's cultures... and the Dutch!"