Originally Posted by Ragon_der_Magier

... da ist´s aber in erster Linie erstmal Dein eigener Denkfehler, für den Du Dich selbst an die Nase fassen mußt:
Denn sinnfälliger Weise muß im Fall von STEAM (oder viell. auch allen Online-Spielen/-Plattformen) NICHT die Medienprüfung Dein `Lackmus-Test´ sein... sondern eben genau jene Prüfung ob die Online-Aktivierung (-Zugang) klappt, über die Du jetzt folgerichtig gestolpert bist. idea

Das hättest Du Dir aber auch selber vorher zusammenreimen können... [Linked Image]


In diesem Sinne ist Dein Fehlschlag also im Grunde ein untauglicher Testfall, auf dem Du von der Logik her Deine ultimative Absage an die Plattform nicht basieren dürftest.


Aber Logik ist hier bei Deiner `Willenserklärung´ ja nicht aussschlaggebend, wie wir drei bereits einvernehmlich festgestellt haben, gelle...? wink

smirk

Ragon, der nicht `dampfbetriebene´ Magier
silly


Also, erstens muß festgehalten werden, daß auf der Hülle des Spiels NICHTS - ich betone: GAR NICHTS - darüber zu lesen ist, daß man eine Internetverbindung und Steam benötigt. Insofern habe ich starke Zweifel, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist. Allerdings war mir die Steam-Problematik bewußt - was ja auch der Grund dafür war, daß ich mit dem Kauf ein Jahr lang gezögert habe.

Und zweitens ist mein Standpunkt: Ich sehe nicht ein, warum ich als jemand, der in den letzten 20 Jahren sicherlich weit über 1000 Euro für Computerspiele ausgegeben hat und dabei NIE auf Raubkopien zugriff, jetzt auch noch dazu genötigt werden soll, mein eingespieltes Kaufverhalten zu verändern. Und genau das ist es ja, wenn meine zugegeben gedankenlos routinemäßig durchgeführte Prüfung der Funktionsfähigkeit der DVD plötzlich nicht mehr ausreicht - und, ganz ehrlich, ich hatte keine Ahnung, daß es möglich ist, daß ein Produktcode bereits vergeben ist. Das Produkt war ordnungsgemäß verschweißt, weshalb ich mich sowieso frage, wie das möglich war? Wurde der Code fälschlicherweise auf mehrere Handbücher des Spiels gedruckt? Oder haben Hacker eine Art Zufallsgenerator entwickelt, der bei Steam noch nicht aktivierte Produktcodes ermittelt?

Jedenfalls bin ich der Meinung, daß ich keinen Fehler begangen habe. Das zu frühe Entsorgen der Einkaufsquittung war im Nachhinein betrachtet offensichtlich naiv und hat mir immerhin eine Enttäuschung verschafft, aus der ich lerne und meine Konsequenzen ziehe. Aber ein Selbstverschulden der Situation sehe ich nicht ein.

Obwohl: Na gut, in gewisser Weise bin ich wohl doch selbst schuld. Denn ich habe gegen meine eigenen Prinzipien verstoßen, indem ich ein Spiel gekauft habe, das eine Zwangsregistrierung und -freischaltung über Steam erfordert. Und für diesen Bruch mit meinen eigenen Prinzipien bin ich bestraft worden. Womit wir wieder bei meinem Fazit wären: NIE WIEDER (und das bezieht sich natürlich ebenso auf ähnliche neue "Kopierschutz"maßnahmen, die ja andernorts in diesem Forum kürzlich bereits bemängelt wurden)! Und wenn das irgendwann bedeuten sollte, daß ich gar keine Computerspiele mehr spielen kann, dann soll es halt so sein. Gibt ja heutzutage genügend Alternativen. Wer mein Geld nicht will, der braucht es bloß zu sagen ...

(diese erneute Schimpftirade mag angesichts des monetären Streitwerts etwas überzogen erscheinen, aber: Ich bin einfach immer noch stinksauer!)