Originally Posted by fenwulf
@Alrik: Du scheinst eindeutig zu viel Zeit zu haben, wenn Du wegen den EUR 2,70 so einen Aufwand betreibst. Auch wenn es natürlich ums Prinzip geht...


Und da bin ich absolut der Meinung, daß man, wenn man als Kunde eindeutig im Recht ist, nicht einmal einen Cent bezahlen soll, nur um seine Ruhe zu haben! Wie gesagt, in diesem Fall ist es ein klein wenig komplizierter (ich weiß nicht, ob es eine rechtliche Definition gibt, was ein "Buch" ist ...), aber ein einfacher Anruf beim Kundenservice ist ja erstens kein großer Aufwand und sollte zweitens gute Chancen haben, den Fall schnell und unkompliziert zu lösen.

Originally Posted by Steffen

Es ist tatsächlich selbst für einen CSU-Politiker eigentlich nicht vorstellbar, so dümmlich vorgegangen zu sein, aber interessant finde ich immer wieder dieses "fast wörtlich". Wie eben gleich im ersten Satz, "vor rund 200 Jahren" wird zu "vor über 215 Jahren" usw. Mit solchen Anpassungen kann es kaum als Zitat gedacht gewesen sein, sondern als eigene Einleitung.


Ich habe gestern auch noch mal darüber nachgedacht und bin zu dem Schluß gekommen, daß gerade in der Einleitung ein (wenn auch leicht verändertes) wörtliches Zitat dieser Länge eigentlich auf jeden Fall fehl am Platze ist. Man kann eine Einleitung mit einem kurzen direkten Zitat als eine Art Aufhänger beginnen, aber ganz bestimmt nicht mit etwas in DIESER Länge.
Und davon abgesehen hat mir MEIN Doktorvater Zeitungszitate sowieso mit ganz wenigen Ausnahmen (Interviews) als zu unwissenschaftlich verboten ... wink