Originally Posted by Pergor

Ich habe gerade zufällig gesehen, dass bei RTL in dieser Sendung "Einspruch" genau dieser Sachverhalt diskutiert wurde. Und scheinbar ist die Rechtslage da eindeutig: Du musst zahlen, egal, was der Kontrolleur da erzählt hat. Kaputte Automaten sind keine Entschuldigung.

Hat sich auf deinen Widerspruch schon etwas ergeben?


Noch nicht, aber die Verbraucherzentrale NRW beispielsweise, die in NRW als Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Nahverkehr dient, schreibt eindeutig:
"Steht aber zum Beispiel kein funktionierender Fahrkartenautomat zur Verfügung oder alle Entwerter an der Einstiegsstelle sind defekt, haben Sie es nicht zu vertreten, bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorlegen zu können. Sie müssen in solchen Fällen sofort das Fahrpersonal ansprechen und sich ggfs. beim Umsteigen erneut um ein Ticket bemühen."
Da ich das getan habe und auch mit einer Kopie der Streifenkarte belegen kann, sieht mir das *eigentlich* nach einem klaren Sachverhalt aus (und der offiziellen Schlichtungsstelle glaube ich definitiv eher als RTL ...).