Es ist allgemein bekannt, dass das einzige Einbürgerungskriterium der Schweiz ist, ein möglichst dickes Bankkonto zu haben...

Japan ist allerdings auch recht scharf in seinen Bestimungen. Doppelte Staatsbürgerschaft gibt es z.B. nicht. Entweder oder. Heirat oder Adoption bringt auch nicht automatisch die japanische Staatsbürgerschaft. Man muss mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung in Japan gelebt haben, finanziell unabhängig sein und in keinster Weise strafrechtlich auffällig gewesen sein, um eine Chance auf Einbürgerung zu haben. Allein um in Japan leben und arbeiten zu dürfen, muss fließend Japanisch in Sprache und Schrift nachgewiesen werden können (imho Japanese Language Proficiency Test Level 1), sowie eine Eignungsbestätigung des japanischen Justizministeriums.

Während man uns Deutsche in der Schweiz überhaupt nicht haben will, sind wir in Japan allerdings recht gern gesehen. Noch lieber mögen die Japaner aber die Schweizer (mit dickem Bankonto - vorzugsweise als Investoren).