Wenn Du Urteile ohne Emotionen willst, dann musst Du eine mathematische Formel zur Berechnung des Strafmaßes anhand katalogmäßig erstellter Straftatschwerpunkte entwickeln und das Urteil von einem Computer berechnen lassen. Nicht umsonst sprechen auch "objektive" Richter von einer besonderen Schwere der Schuld, weil das anzunehmende spezielle Verbrechen in den Augen jedes normalen Menschen besonders widerwärtig und unmenschlich ist. Es gibt Verbrechen, die lassen sich nicht ohne Emotionen beurteilen.

Und es gibt Straftäter, die zeitlebens eine Gefahr darstellen. Zudem sind selbst die dicksten Gefängnismauern nicht unüberwindbar, wie die Vergangenheit oft genug gezeigt hat. Oder eine Täterschutzjustiz, die sich auf unfähige Gutachter stützt und z.B gefährliche Triebtäter auf Freigang schickt oder eben nicht lebenslänglich im wörtlichen Sinne einsperrt. Erkläre einer Mutter, warum der als "geheilt" eingestufte Täter kurz nach seiner Freilassung ihr Kind vergewaltigt und ermordet hat.

Natürlich darf niemand anhand von Indizien zur Todesstrafe verurteilt werden, wie das oft der Fall ist, sondern nur bei unzweifelhaftem Schuldnachweis - und eben bei besonders abscheulichen Verbrechen.


Last edited by Ddraigfyre; 20/10/13 01:57 PM.