Originally Posted by Ddraigfyre
Und es gibt Straftäter, die zeitlebens eine Gefahr darstellen. Zudem sind selbst die dicksten Gefängnismauern nicht unüberwindbar, wie die Vergangenheit oft genug gezeigt hat. Oder eine Täterschutzjustiz, die sich auf unfähige Gutachter stützt und z.B gefährliche Triebtäter auf Freigang schickt oder eben nicht lebenslänglich im wörtlichen Sinne einsperrt. Erkläre einer Mutter, warum der als "geheilt" eingestufte Täter kurz nach seiner Freilassung ihr Kind vergewaltigt und ermordet hat.

Mit diesem Argument läßt sich die Todesstrafe aber nicht wirklich verteidigen:
Man kann nicht für etwas bestraft werden, was man nicht getan hat. Wenn du also sagst "Es ist davon auszugehen, daß der Täter später erneut straffällig werden wird", kann die Folge nicht sein, daß der Täter dann hingerichtet wird. Das unterscheidet sich nicht allzu sehr von der Hinrichtung eines Unschuldigen. Denn du kannst schlichtweg nicht wissen, OB der Täter wieder straffällig werden wird.

Das Argument mit dem besonders schweren Verbrechen zieht in meinen Augen ebensowenig. Wer bestimmt, welches Verbrechen so schwer ist, daß es dafür die - nicht mehr verrückbare und damit ultimative - Todesstrafe gibt? Wie stuft man ab? Gibt es die Todesstrafe sch beim Versuch einer Vergewaltigung eines Kindes - das ähnlich verheerende Folgen für das Opfer haben kann wie eine tatsächliche Vergewaltigung? Was machen wir, wenn sich nach 20 Jahren z.B. die Abstufunden ändern? Hingerichtete lassen sich nicht mehr zurückholen, lebenslang Eingesperrte könnte man im Nachhinein noch entsprechend entlasten.

Die Todesstrafe kann jeder auf der persönlichen Ebene sicher in Extremfällen nachvollziehen. Auch der friedlichste Pazifist würde jemanden den Tod wünschen, der ihm oder seinen Liebsten etwas Schlimmes antut. Aber das kann nicht der Maßstab für die staatliche Ebene sein. Denn auf der staatlichen Ebenen haben Rachegefühle (wenn ich das mal so ausdrücken darf) nichts zu suchen.

Daher: Keine Todesstrafe, sondern gerne bei Bedarf wirklich lebenslange Haft (also nicht entlassen nach paar Jahren).


Nigel Powers: "There are only two things I can't stand in this world. People who are intolerant of other people's cultures... and the Dutch!"