Vielleicht habe ich mich da nicht klar genug ausgedrückt. Ich halte die Todesstrafe nur bei wirklich besonders grausamen Verbrechen für angebracht.

Beispiele: Dutroux, Breivik, die indischen Busvergewaltiger, die russischen Folter-Neonazis, etc. Von Kriegsverbrechern mal ganz zu schweigen.

Es gibt Personen, deren Verbrechen so bestialisch sind und die jegliche Menschlichkeit vermissen lassen, dass sie meiner Ansicht nach auch jeglichen Anspruch auf eine menschenrechtliche Be- und Verurteilung verloren haben und endgültig unschädlich gemacht werden sollten.


Originally Posted by elgi
Man kann nicht für etwas bestraft werden, was man nicht getan hat. Wenn du also sagst "Es ist davon auszugehen, daß der Täter später erneut straffällig werden wird", kann die Folge nicht sein, daß der Täter dann hingerichtet wird.

Das verlange ich auch gar nicht, da hast Du mich missverstanden. Das war ledigliche eine Anklage gegen die hiesige Täterschutzjustiz, die solche Personen nach ein paar Jahren wieder auf die Menschheit loslässt - neuerdings ja auch erzwungenermaßen durch das scheiß EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung. Da muss sichergestellt werden, dass die lebenslang inhaftiert bleiben und jegliche Fluchtmöglichkeit wie Freigang etc. ausgeschlossen wird. Hier hat der Schutz der Allgemeinheit ganz klar den Vorrang vor den Annehmlichkeiten für diese Täter.

Last edited by Ddraigfyre; 20/10/13 10:29 PM.