Mir pers�nlich ist die juristische Verklausulierung der Winkeladvokaten dabei v�llig schnuppe.

Wenn jemand in mein Heim eindringen w�rde, mit der Absicht mir und meinen Lieben etwas anzutun oder gar uns zu t�ten, h�tte ich �berhaupt keine Hemmungen, dem- oder denjenigen im Akt der Notwehr das Lebenslicht auszupusten.

Und wenn es anschliessend jemand wagen sollte, mich deshalb als "M�rder" zu diffamieren, bring ich ihn um.....

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