Larian Banner: Baldur's Gate Patch 9
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#83549 12/07/03 10:18 PM
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Die4ses Verhalten von Microsoft wurde vor einigen Ausgaben von der Redaktion der C'T bemängelt - wenn ich mich nicht irre, sogar in der Reihe "Vorsicht Kunde".


When you find a big kettle of crazy, it's best not to stir it.
--Dilbert cartoon

"Interplay.some zombiefied unlife thing going on there" - skavenhorde at RPGWatch
#83550 13/07/03 09:40 AM
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Also um nochmal auf das Urheberrecht zurückzukommen,
wem's Interresiert der kann sich ja das ganze mal Hier das ist das alte was bis jetzt noch gilt
und hier die neue überarbeitete Version die vorraussichtlich ab 1.8.03 in kraft tritt.
Anmerkung: ab §95 wird es interresant die sind komplett neu hinzu gekommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/exclamation.gif" alt="" />
(sind PDF Versionen )

Und nun zu Dir Barni sag doch mal welche Cd hast du dir den da zerschossen sieht ja aus wie nen Reibeisen Vieleicht kann dir ja einer helfen . <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" />


Nicht alles ist Tot wo kein Leben ist.
#83551 13/07/03 10:28 AM
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Ich glaube, es wird mal wieder zuviel Wind um nicht sehr viel Neues gemacht. Urheberrecht und Patentrecht sind so kompliziert, so vielschichtig (weiß ich noch vom Studium her), dass es kaum umgesetzt werden kann. Gefordert und verfasst werden musste es, das ergab sich zwangsläufig durch die recht unterschiedlichen Bestimmungen in den jeweiligen EU-Ländern. Und es nahm auch überhand, denke ich, dass die Kids mit ihren Spielkonsolen zuerst der Zeitung entnahmen, welcher kleine Second-Hand-Anbieter den jeweiligen Brennchip für nen Appel und nen Ei einbaut, die das wie selbstverständlich in der Zeitung inserierten. Das Gesetz ist okay, denn wie immer im Gesetzestext, taucht das Wörtchen "grundsätzlich" auf, was bedeutet "mit Ausnahmen". Und Otto Normalverbraucher muss sich nicht viel mehr Sorgen als vorher machen, denn die Justiz ist gar nicht in der Lage, jedes kleine Kavaliersdelikt zu verfolgen. Wie denn?! Treffen wird es die Softwarepiraten, die gegen dieses Gesetz im großen Stil verstoßen. Es müsste ja eine neue StALG eingerichtet werden, um den Missbrauch strafrechtlich verfolgen und Anklage erheben zu können! Wie denn?!

Außerdem ist die Rede von Bestrafung "bis zu drei Jahren", was nix weiter sagt, als dass es keinen Straftatbestand hat, sondern als Strafvergehen behandelt wird.

Kindesmissbrauch ist ebenfalls verboten und wird strafrechtlich streng verfolgt, trotzdem bekomme ich jeden Monat mehr Fälle auf den Tisch.

Wie dem auch sei, mich tangiert das nicht und wenn, dann nur peripher *g*, da ich gegen die Kopiererei an sich bin!

Die Mühlen der Justiz...

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