Dieses Urherberrecht ist aber doch aber ein deutsches Gestz. Also kein Europäisches. Oder lieg ich da falsch?
Aber mich stört das ja alles nicht denn ich Kopiere nicht.
Was ist aber wenn eine CD wirklich def. ist. Und zwar eine mit Kopierschutz.
So habe ich z.B. eine original CD die einen Sprung hat. Also die CD ist, ca. 1/3 vom Rand aus, eingrissen. Von dieser habe ich mir eine Kopie angefertigt. Zu dem Zeitpunkt war der Riss noch nicht so groß und hat nur unbeschriebene Bereiche erfasst. Somit kann ich das Original schonen und arbeite nur mit der Kopie.
Was ist nun wenn das mit einer Spiel CD passiert? Diese CD hatte keinen Kopierschutz, jede normale Spiel CD schon.
Darf ich mir davon eine Kopie erstellen oder mach ich mich dann strafbar?
Aus lust an der Freude werd ich mir sicherlich keine Kopien anlegen. In solch einem Fall währe ich aber schon bewogen so etwas zu machen. Oder soll ich das Spiel dann wegwerfen? Solange man noch Garantie drauf hat ist ja alles kein Problem. Nur habe ich auch genügend alte Sachen die ich warscheinlich überhauptnichtmehr bekommen würde.