Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. (Kommentar zum Bundeskostenreisegesetz)
Eigentlich ist das gar nicht zum Lachen, sondern eher zum Heulen...
Wir hatten hier mal den Fall, dass ein Angestellter während einer (angeordneten) Dienstreise (USA) verstorben ist. Vom Zeitpunkt des Todes wurde damit der dienstliche Vorgang abgeschlossen. Was bedeutet, dass die Hinterbliebenen des dienstlich Verreisten für sämtlichen nach seinem Tod für Rückführung etc. anfallende Kosten aufzukommen haben... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />
Übrigens geht es in Deutschland noch skurriler: Wenn man während seiner Dienstzeit die (Arbeitsstellen interne) Toilette benutzt, dabei verunglückt und durch den Unfall arbeitsunfähig wird - dann zählt das nicht etwa als Arbeitsunfall sondern als privater Freizeitunfall. Was das bedeutet kann sich jeder ausmalen.
Ergo: Verzichtet auf das Pinkeln, wenn ihr arbeiten seid, denn Pinkeln ist ein reines Privatvergnügen, das einem nur in seiner Freizeit zusteht... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />