Doch, sie hat Bestand vor deutschen Gerichten - Bedenke, es ist die Bundesreisekostenrichtlinie, und es ist da rein geschrieben worden, damit es eben so ausgelegt werden kann! Aber es gilt nat�rlich nur f�r die Leistungen aus der Reisekostenerstattung (Trennungsgeld, Spesen, etc.)

Es gibt sicher noch andere Versorgungsleistungen aus Versicherungen etc., aber die wiederum fallen nicht unter Reisekosten. Es ist also ein Abgrenzungsproblem - sicher hat sich jemand furchtbare viele Gedanken gemacht, dass der Verstorbene nicht etwa doppelt kassieren kann! Ob die Schnittstellen nat�rlich ohne L�cken geregelt sind vermag ich nicht zu beurteilen.




In times of crisis it is of the utmost importance not to lose your head (Marie Antoinette)