Doch, sie hat Bestand vor deutschen Gerichten - Bedenke, es ist die Bundesreisekostenrichtlinie, und es ist da rein geschrieben worden, damit es eben so ausgelegt werden kann! Aber es gilt natürlich nur für die Leistungen aus der Reisekostenerstattung (Trennungsgeld, Spesen, etc.)

Es gibt sicher noch andere Versorgungsleistungen aus Versicherungen etc., aber die wiederum fallen nicht unter Reisekosten. Es ist also ein Abgrenzungsproblem - sicher hat sich jemand furchtbare viele Gedanken gemacht, dass der Verstorbene nicht etwa doppelt kassieren kann! Ob die Schnittstellen natürlich ohne Lücken geregelt sind vermag ich nicht zu beurteilen.




In times of crisis it is of the utmost importance not to lose your head (Marie Antoinette)