Eine Mahnung kann fomlos und auch per E-Mail geschehen - allerdings ist die Beweiskraft einer E-Mail kaum vorhanden...
Im Übrigen wird in vielen Fällen gar keine Mahnung mehr benötigt, weil nach bestehendem Gesetz man automatisch nach 30 Tagen nach Fälligkeit in Zahlungsverzug gerät... d.h. es darf dann das Mahnverfahren eingeleitet werden
Wenn Du möchtest, kannst Du Deine Mahnungen auch auf eine alte Socke kritzeln und dem Schuldner an den Gartenzaun hängen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" />, die Beweiskraft ist aber ebenso gleich Null wie bei einer Email. Im Streitfalle kann der Empfänger behaupten die Mail nie bekommen zu haben - oder aber bekommen und versehentlich vor dem lesen gelöscht zu haben, etc. Also zur Fristsetzung völlig ungeeignet. Deshalb schrieb ich ja was von "verbindlich".
Der Hinweis auf die gesetzliche Regelung zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist natürlich richtig, aber wie Du selbst schon sagst, wird niemand so blöde sein, seine Kunden damit zu verprellen - sondern erst einmal eine Zahlungserinnerung schicken und ein aussergerichtliches Mahnverfahren durchführen.
Mit Ausnahme der Telekom natürlich,
DIE sind tatsächlich so blöde. Aber das weiss man ja bereits vorher.
Im übrigen kann der Verzug auch durch AGBs geregelt werden und dann kürzer sein, als die gesetzliche Frist von 30 Tagen.