Wenn Du möchtest, kannst Du Deine Mahnungen auch auf eine alte Socke kritzeln und dem Schuldner an den Gartenzaun hängen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" />, die Beweiskraft ist aber ebenso gleich Null wie bei einer Email. Im Streitfalle kann der Empfänger behaupten die Mail nie bekommen zu haben - oder aber bekommen und versehentlich vor dem lesen gelöscht zu haben, etc. Also zur Fristsetzung völlig ungeeignet. Deshalb schrieb ich ja was von "verbindlich".
Das Problem ist, daß es eigentlich kaum einen sicheren Weg gibt, den man 100% beweisen kann.
Ich kann dir zwar einen Brief schicken - von mir aus auch per Einschreiben und Einwurf oder was weiß ich was - aber der Empfänger kann dann ohne weiteres behaupten, daß in dem Brief nichts stand oder daß der Umschlag sogar leer war. Das Gegenteil zu beweisen, ist nahezu unmöglich, wenn man die Mahnung nicht zufällig vor einem Zeugen eingetütet und zur Post gebracht hat... oder vielleicht noch mit Fotos der ganzen Aktion. Kürzlich habe ich gelesen, daß am sichersten eine Fax-Sendung ist... dein Gegenüber kann dann nämlich aufgrund des Sendeberichts aufgefordert werden, das eingegangene Schreiben vorzulegen... kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird davon ausgegangen, daß er das Schreiben erhalten hat. Allerdings habe ich mich nicht allzu arg mit dem rechtlichen Hintergrund davon auseinandergesetzt.