Das Problem dabei ist ein anderes:

Wenn Du eine Anzeige erstattest, müsste dieser auch nachgegangen werden, d.h. die Staatsanwaltschaft müsste eine Klage erheben. Um eine Klage zu erheben, muss der Fall im sogenannten "öffentlichen Interesse" liegen. Was im öffentlichen Interesse liegt, entscheidet wiederum die Staatsanwaltschaft. Und die entscheidet bei sowas auf Nichtigkeit, die Gerichte haben genug anderes zu tun.

Also bleibt nur eine Zivilklage. Dazu muss man schon reichlich Langeweile haben und eine Rechtschutzversicherung. Und diese muss dann auch Bereitschaft zeigen, die Kosten zu übernehmen. Das wird wohl bei einer solchen Geschichte kaum eine Versicherung tun.

Also müsstest Du ausser viel Langeweile auch noch viel Geld übrig haben, um Dir dieses Späßchen zu erlauben. Und die Chance dass Du mit Deiner Klage Erfolg hast sind nicht wirklich rosig, da die Beweislast bei Dir liegt. Höchstwahrscheinlich verläuft die Geschichte im Sand und Du bist ausser viel Zeit auch viel Geld los.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Dinge in diesem Land. Die Gesetzbücher sind voll mit lauter netten Gesetzen, mit denen man sich de Fakto den Hintern abwischen kann. Darunter fällt im übrigen auch das so hochgelobte neue Gewährleistungsrecht. Das hat mehr Schlupflöcher und Hintertürchen als Du ahnst...