Das ärgerliche an der Sache ist, dass sich solche Fälle häufen und von renomierten Stellen wie z.B. dem ADAC das neue Gewährleistungsrecht immer noch als der tolle große Verbraucherschutz dargestellt wird.

Mehr als ich kann man nicht machen: Fahrzeug aus 1. Hand, scheckheftgepflegt, gründlich begutachtet, von einem großen Vertragshändler gekauft, mit TÜV + AU + Inspektion neu, Garantie, Gewährleistung, Vertrag gründlich studiert und Zeugen mitgenommen.

Da kann man sich dann nur noch auf die Rechtslage und auf die Seriösität des Händlers verlassen. Wenn sich dann herausstellt, das der Händler die Inspektion nicht ausgeführt hat oder zumindest dabei entdeckte Mängel verschweigt, sein TÜV-Prüfer sich nicht als Zeuge nennen lassen will, weil da wohl was "gemauschelt" wurde und die so hochgelobte Gewährleistung ein juristisches Windei ist... tja.

Fakt ist - und das haben mir die Anwälte meiner Vertrauens-Kanzlei anhand ihrer Erfahrungen so bestätigt - dass der Verbraucher im Ernstfall mit dem neuen Gewährleistungsrecht auch nicht besser dasteht als vorher, im Gegenteil. Er tappt nur leichter in faule Eier hinein, weil ihm in den Medien ja immer das Gewährleistungsrecht als große Sicherheit vorgegaukelt wird und er deshalb vielleicht weniger gründlich prüft (was bei mir ja nichtmal der Fall war).

Gut, ich klage jetzt bis vors Landesgericht wenns denn sein muss und vielleicht auch noch 3 Jahre dauert. Aber wenn mir heute ein Verkäufer irgendwas freundlich lächelnd mit dem neuen Gewährleistungsrecht schmackhaft machen will, dann kann ich ihm jetzt ebenso freundlich und offen ins Gesicht lachen.