Verdienen die Politiker denn wirklich zu viel? Von Managergehältern in der Wirtschaft sind Minister und Abgeordnete meilenweit entfernt.

In Sachen Altersversorgung sieht die Lage anders aus: großzügige Übergangsgelder, Versorgungsansprüche nach wenigen Wochen Amtszeit - solche Regelungen sind in der Wirtschaft undenkbar. Und: Wer im Laufe seiner politische Karriere mehrere Ämter bekleidete, und das ist bei fast allen ranghöheren Volksvertretern der Fall, darf im Ruhestand die für jedes Amt vorgesehene Altersversorgung einheimsen.

Das monatliche Amtsgehalt des Kanzlers

...........beträgt 15.900 Euro. Einmal pro Jahr bekommt er Weihnachtsgeld in Höhe von 12.854 Euro und eine Aufwandspauschale von 12.270 Euro. Ist der Kanzler auch Bundestagsmitglied, gibt es für diesen "Nebenjob" 3.505 Euro. Ausserdem bekommt der Regierungschef eine Amtswohnung gestellt.

Scheidet Kanzler Schröder aus seinem Amt aus, hat er, verteilt auf 36 Monate, Anspruch auf insgesamt 310.000 Euro Übergangsgeld. Geht er sofort in den Ruhestand und legt alle politischen Ämter nieder, stünden ihm monatlich 8.303 Euro zu. In dieser Altersversorgung sind alle bisherigen Ansprüche aus seinen Tätigkeiten als Kanzler, Ministerpräsident von Niedersachsen, Landtags- und Bundestagsabgeordneter zusammengefasst.

Hans Eichel und seine Kolleginnen und Kollegen

...........verdienen jeweils 12.820 Euro im Monat. Hinzu kommen einmal pro Jahr: Weihnachtsgeld in Höhe von 11.064 Euro und eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 3.681 Euro. Ist ein Bundesminister gleichzeitig Bundestagsmitglied, kassiert er zusätzliche 3.505 Euro monatlich

Für jeden Monat Amtszeit gibt es einen Monat Übergangsgeld (12.820 Euro) - mindestens sechs Monate, höchstens drei Jahre. Wer drei Jahre im Amt war, bekommt folgendes Übergangsgeld gezahlt: drei Monate 12.820 Euro und weitere 33 Monate 6.410 Euro Übergangsgeld, insgesamt also etwa 250.000 Euro.

Wer mindestens zwei Jahre im Amt ist, hat Anspruch auf eine Altersversorgung. Diese steigt mit jedem weiteren Amtsjahr. Ein Minister, der nach vier Jahren ausscheidet, erhält ab dem 55. Lebensjahr 3.720 Euro monatlich. Maximal kann ein ehemaliger Minister eine Altersversorgung von 9.615 Euro bekommen (nach 22 Jahren im Amt). Allerdings: Übergangsgeld und Altersversorgung werden gekürzt, wenn der Ex-Minister weiterhin im Bundestag sitzt.

Mitglieder des Bundestages

..........bekommen eine zu versteuernde Grundentschädigung von 7.009 Euro pro Monat. Dazu kommt eine monatliche Kostenpauschale von 3.503 Euro (steuerfrei). Von dieser Kostenpauschale müssen die Abgeordneten Kosten für Büroräume, Reisen Verpflegung usw. bezahlen. Anspruch auf Weihnachtsgeld haben die "Bundestagsler" nicht.

Scheiden Abgeordnete des Bundestages aus ihrem Amt aus, bekommen Sie Übergangsgeld. Dieses entspricht der Abgeordnetenentschädigung - 7.009 Euro. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag gibt es einen Monat Übergangsgeld, maximal 18 Monate lang.

Wer mindestens acht Jahre im Bundestag sitzt, hat Anspruch auf eine Altersentschädigung. Bei achtjähriger Mitgliedschaft beträgt die Pension 1.682 Euro monatlich. Sie wird ab dem 65. Lebenssjahr ausgezahlt. Wer länger im Bundestag sitzt, kann mehr bekommen. Wer nach 23 Jahren aus dem Bundestag ausscheidet, bekommt ab dem 55. Lebensjahr monatlich 4.836 Euro.


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Das sind die Leute, die den Leuten die Renten kürzen wollen, die dieses Land aufgebaut haben.

Das sind die Leute, die sich von den 5% schmieren lassen, die 90% des Kapitals in Deutschland halten.

Das sind die Leute, die in betracht ziehen, selbst die 300,- EUR monatliche Sozialhilfe noch zu kürzen.

Das sind die Leute, die den Karren in den Dreck gefahren haben und nun die Schwächsten der Gesellschaft als Sündenböcke hernehmen und dafür bluten lassen wollen: Arbeitslose, Rentner, Behinderte und chronisch Kranke.

Gute Nacht.