Bei all der Interpretation und Mißinterpretation ist mir folgender schwerer Fehler unterlaufen:

Bei Niedriglohn- bzw. Nebenjobs muß man das Arbeitsverhältnis in der Tat anmelden - bei der sogenannten Bundesknappschaft, die seit dem 1.4.2003 für die Abwicklung dieser Geschichten zuständig zu sein scheint. Dabei fallen für den Auftraggeber als Kosten maximal 13% der tatsächlichen Bezahlung an. Das sind bei 400 Euro ganze 52 Euro.
Ich nahm an, daß man das auch auf der Ebene der Selbständigkeit regeln kann. Aber andererseits würde man auch in dem Fall 16% Steuern zahlen, die dann nicht für den Dienstleistenden, sondern für den Staat gutgeschrieben würden.

Aber so oder so kommt man als Auftraggeber einer Putzkraft nicht unbedingt unter die Räder.

Nur sollten zwei Dinge erwähnt werden:

1. Dir unangemeldete Arbeit gilt auch jetzt schon als Schwarzarbeit, ist damit illegal, aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Im Normalfall wird sich darum auch niemand kümmern.

2. Der "neue" Gesetzesentwurft liegt noch gar nicht vor, sondern soll erst im Februar präsentiert werden. Aber eines scheint sicher zu sein: Private Schwarzarbeit wird auch in Zukunft keine strafrechtliche Angelegenheit sein. Es wird sich in dem Bereich nichts ändern.

==> Es wird sich für den Privathaushalt im Grunden genommen nichts ändern. Wenn Du weiterhin schwarz bei Dir putzen lassen willst, dann kannst Du das machen, ohne daß die Kripo bei Dir vor der Tür steht. Insofern verstehe ich die Kritik an der neuen Initiative noch weniger als vorher... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />


Nigel Powers: "There are only two things I can't stand in this world. People who are intolerant of other people's cultures... and the Dutch!"