Als Österreicher fühle ich mich hier verpflichtet einen Kommentar dazu abzugeben.

Das Urteil mag moralisch falsch sein aber es ist juristisch richtig und das zählt leider einzig und allein.

Im Österreichischen Strafrecht gibt es kein Möglichkeit ein Unternehmen zu verurteilen, nur Einzelpersonen können strafrechtlich verfolgt werden. Das ist in den meisten EU Ländern anders und sollte geändert werden. Aber nach derzeitigem Recht konnte niemand verurteilt werden da es nicht möglich war die konkrete Schuld einem oder mehreren Angeklagten nachzuweisen. Den betroffen Unternehmen war die Schuld nachzuweisen, nicht aber Einzelpersonen die verurteilbar gewesen wären.

Anders sieht die Sache bei Schadenersatz (Schmerzensgeld für Hinterbliebene) aus. Das sind Zivilrechtsverfahren bei denen Unternehmen sehr wohl verurteilt werden können und es ist wahrscheinlich, daß die Angehörigen so wenigstens finanziell zu ihrem Recht kommen.

Ein weiteres Problem ist, daß die Hersteller des defekten Heizlüfters, welcher wohl das Unglück verursacht hat, nicht mehr belangt werden konnten, da das Vergehen (mangelhafte Sicherheitsvorrichtungen) bereits verjährt ist.



Last edited by bernhard; 19/02/04 10:19 PM.

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