Die eine Seite.....:

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.Millionenerbin Tatjana Gsell bekommt Witwenrente
 
Hamburg/Berlin - Tatjana Gsell, Glamour-Girl und Witwe des Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell, erhält neben dem Millionen-Erbe ihres Mannes auch eine Rente. Rund 1.600 Euro hat die 32-Jährige zusätzlich jeden Monat zur Verfügung, berichtet die "Bild"-Zeitung. Die Rente erhalte sie rückwirkend von April 2003. Zu jener Zeit saß Tatjana Gsell vorübergehend in Untersuchungshaft, weil die Ermittler sie damals verdächtigten, mit dem gewaltsamen Tod ihres Mannes etwas zu tun haben zu können.

Franz Gsell war im Januar 2003 von Autoschiebern in seiner Villa überfallen und so schwer verletzt worden, dass er später im Krankenhaus starb. Tatjana Gsell war mit dem 45 Jahre älteren Schönheitschirurgen sieben Jahre lang verheiratet und lebt inzwischen in Berlin. (ha/ddp)

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Was soll einem dazu noch einfallen ? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/memad.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/memad.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/memad.gif" alt="" />


Und die andere Seite.......:

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Kein Bordellbesuch auf Amtskosten - Gericht weist Klage ab

Ansbach - Bordellbesuche können nicht über das Sozialamt abgerechnet werden. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am Freitag die Klage eines mittelfränkischen Sozialhilfeempfängers abgewiesen, der sich seine Ausflüge zu Prostituierten vom Amt bezahlen lassen wollte. In der Urteilsbegründung hieß es, die Kosten für die "sexuellen Bedürfnisse" des Klägers seien bereits mit dem im Rahmen der Sozialhilfe festgelegten "Regelsatz zur Hilfe für den Lebensunterhalt" abgegolten.

Vier Bordellbesuche im Monat plus Pornos

Der mit einer Thailänderin verheiratete 35-Jährige forderte von der Behörde die Übernahme der Kosten von vier Bordellbesuchen im Monat. Pro Besuch wollte er 100 Euro erstattet bekommen - zuzüglich 25 Euro Fahrtkosten. Außerdem verlangte er, dass ihm das Amt die Leihgebühren für Pornovideos bezahlt und die Fahrtkosten zur Videothek begleicht. Der Familienvater leidet seinen eigenen Angaben nach an einem "gesteigerten sexuellen Bedürfnis".

Begründung: Ehefrau ist abwesend

Seine Klage begründete der Mann damit, dass seine Ehefrau mit dem gemeinsamen Kind in ihrer Heimat festsitze, nachdem sich das Sozialamt geweigert hatte, für das Rückflugticket aufzukommen. Um seine Ehe nicht zu gefährden, wolle er sich für die Zeit der Abwesenheit seiner Frau keine feste Freundin zulegen, sondern seinen Drang "bei anonymen Damen" ausleben.

Laut Verwaltungsgericht ist das Sozialamt jedoch gar nicht für die Flugkosten zuständig. In diesem Fall müsse die zuständige Berliner Behörde aufgrund des Konsulargesetzes entscheiden. (ha/ddp)

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Und den blöden Arsch müsste man mal in ein Kellerloch sperren und ein Jahr lang mit Abfällen füttern....

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