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Angesichts der Tatsache, daß man mittlerweile aufgrund des Anti-Diskriminierungsgesetzes niemandem mehr wegen Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Sexualität o.ä. kündigen oder anderswie benachteiligen darf, frage ich mich, inwiefern solch eine Kündigung eines rechtsgültigen Mietvertrages vor Gericht standhalten sollte?

Aber andererseits: Wenn sie das Geld von den Banken wirklich erhält, wird die gute Frau es sicherlich selber vorziehen, sich eine andere Wohnung zu suchen ...

Zufällig habe ich am gestrigen Spätabend noch so halb eine Doku in der ARD über Menschen gesehen, die unschuldig im Gefängnis gesessen sind. Darunter einer, der (ich glaube) 11 Jahre lang im Knast saß, weil er eine Sparkasse in Nürnberg ausgeraubt haben soll. Und eine Woche nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wurde der tatsächliche Täter (bei einem weiteren Bankraub) gefaßt und war sofort geständig. So weit eigentlich schlimm genug, der eigentliche schlechte Witz an der Sache ist aber: Der unschuldige und auch hochoffiziell rehabilitierte (und mit einer mickrigen Haftentschädigung - über deren Un-Höhe selbst nach der kürzlichen, deutlichen Anhebung ich sowieso jedes Mal schockiert bin, wenn ich darüber lese - abgespeiste) Mann hat bis heute Hausverbot bei der Sparkasse, die er erwiesenermaßen NICHT ausgeraubt hat!