Da müßtest du ja tatsächlich mal die Amis als Vorbilder sehen, denn bei denen gibt es ja die Möglichkeit, Jugendliche bei besonders schweren Verbrechen nach Erwachsenenstrafrecht anzuklagen.
Was ich übrigens theoretisch richtig finde, in der Praxis aber aufgrund der ziemlich schwammigen Kriterien und der Mißbrauchsgefahr bei besonders medienwirksamen Fällen auch so seine Probleme hat ...

Bei dem Prinzip "Lebenslänglich für Mord" wäre das allerdings natürlich kein Problem mehr.