Sehr unglaubwürdig.

Die Studentin erhält wegen Beleidigung eines Polizisten einen Strafbefehl über ein Bußgeld von 300,- EUR.

Nach eigener Aussage wollte sie das von Anfang an bezahlen.

Wofür beauftragt sie dann bitte einen Anwalt?

Wenn man so einen Strafbefehl über ein Bußgeld bekommt und dagegen nix unternehmen will, dann bezahlt man zur gesetzten Frist und gut. Fall erledigt.

Wenn man hingegen nicht bezahlen will, dann schaltet man einen Anwalt ein, der die Rechtslage prüft und Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegt. Um die Studentin überhaupt juristisch vertreten zu können, muss er jedoch dazu bevollmächtigt sein, d.h. die Studentin muss dazu sogar eine entsprechende Vollmacht unterzeichnet haben. Hätte sie das nicht, hätte sich der Anwalt kaum die Mühe gemacht, dann hat er nämlich keinerlei Anspruch auf Bezahlung.

Nettes Weihnachtsmärchen, das die Studentin da erzählt. Der Aufreger an der Sache ist wohl eher der, dass die Presse diesen Schwachsinn überhaupt veröffentlicht.