Das stimmt so nicht ganz, Marian. Ein Mord wird nicht dadurch zum Totschlag, dass eine Notwehrsituation vorgelegen hat. Die Tötung eines Menschen ist nur dann als Mord zu qualifizieren, wenn eines der in §211 StGB genannten Mordmerkmale (Habgier etc.) vorliegt und diese Mordmerkmale sind restriktiv auszulegen. Besteht also nur der geringste Zweifel am Vorliegen eines Mordmerkmals, so ist im Zweifel vom Nichtvorliegen des Mordmerkmals auszugehen. Dies deshalb, da Mord mit der höchsten in unserem Rechtssystem erlaubten Strafe, der "lebenslangen" Freiheitsstrafe belegt ist.

Es geht bei der Differenzierung zwischen Mord und Totschlag also lediglich um das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Mordmerkmalen. Es kann demnach keinen durch Notwehr gerechtfertigten Mord geben, da das Vorliegen von Mordmerkmalen dies ausschliesst. Lediglich ein Totschlag (= Tötung eines Menschen ohne dass Mordmerkmale vorliegen) kann unter bestimmten Umständen durch Notwehr gerechtfertigt sein. Ein Mord nie.

Was nun die Tötung anderer durch Soldaten betrifft, so weiss ich nicht mehr genau wie dies von der Strafbarkeit her juristisch einzuordnen ist. Ein Totschlag liegt natürlich definitiv vor. Dieser ist jedoch entweder auf der Ebene der Rechtswidrigkeit oder auf Schuldebene entweder gerechtfertigt bzw. entschuldigt (eine Prüfung von Straftatbeständen erfolgt in der Regel in der Reihenfolge I. Tatbestand (Hat der Täter die zum Straftatbestand gehörenden Handlungen erfüllt?) II. Rechtswidrigkeit (Liegen Rechtfertigungsgründe für die Erfüllung des Tatbestands vor?) und III. Schuld (Trägt der Täter die Schuld für seine Handlungen oder ist er evtl. entschuldigt, da er die Tragweite seiner Handlungen nicht abschätzen konnte?)))).
Was die Einschätzung der Strafbarkeit bei Soldaten kompliziert macht, sind die Regeln die bei Anstiftung bzw. Beihilfe zum Mord bzw. Totschlag zur Geltung kommen. Beim Mord muss man hier wieder sehr restriktiv vorgehen und vom Angestifteten bzw. vom Helfer verlangen, dass bei ihm selbst die Mordmerkmale ebenso vorliegen wie beim Hintermann. Dies dürfte bei Soldaten (als reine Befehlsempfänger) in der Regel nie der Fall sein. Unbestritten ist jedoch, dass Soldaten definitiv "Totschläger" sind. Lediglich die *Strafbarkeit* entfällt, da Soldaten gerechtfertigt bzw. entschuldigt für ihr Handeln sind.